Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Die Angebote sind freibleibend, Irrtümer und Auslassungen vorbehalten. Die Angaben über unsere Objekte stammen vom Verkäufer. Für eine Richtigkeit und Vollständigkeit darin enthaltener Informationen, wird keine Haftung übernommen. Ein Zwischenverkauf oder vergleichbare wirtschaftliche Verwertung sowie Tätigkeit für den jeweils anderen Vertragspartner sind vorbehalten. Eine Weitergabe unserer Angebote oder der Informationen sind ausdrücklich nur mit unserer Einwilligung erlaubt. Eine unbefugte Weitergabe verpflichtet zum Schadenersatz im Falle des Zustandekommens eines Vertrages in Höhe der zu berechnenden Provision. Der Empfänger unserer Angebote oder Informationen kann sich auf fehlende Kausalität für einen später abgeschlossenen Vertrag nur berufen, wenn er unverzüglich nach Erhalt schriftlich über seine Vorkenntnis informiert und auf Verlangen den Nachweis erbringt. Die Provision ist teilweise in den Preisen unserer Angebote enthalten. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die folgende Maklergebühr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer: Für die Vermittlung oder dem Nachweis sind folgende Provisionssätze geltend, jeweils zzgl. MwSt.:

1) Bebauter Grundbesitz: 7,14% des Kaufpreises. 2) Eigentumswohnungen: 7,14% des Kaufpreises. 3) Unbebauter Grundbesitz (auch Abriss) von den ersten 20.000,00€: 7,14 % des Kaufpreises, darüber hinausgehende Beträge: 5 % des Kaufpreises. 3) Geschäftsobjekte jeder Art: 7,14 % der Gesamtkaufsumme mindestens aber 2.500,00 € zzgl. 2 Monatsmieten/ Pachtmieten (kalt). 4) Gewerbliche Mietobjekte: 3 Monatskaltmieten, mindestens: 500,00 € Abstandszahlungen. 5) Langfristige Erbbaurechtsverträge: Eine Jahrespacht. 6) Mieträume, zu Wohnzwecken: 1,5 Monatskaltmieten. 7) Abstandszahlungen: 10 % der Abstandssumme.

Die Provision wird fällig, sobald der nachgewiesene oder vermittelte Vertrag abgeschlossen ist oder ein Vertrag mit vergleichbarem wirtschaftlichem Erfolg erreicht wird. Dies könnte beispielsweise der Kauf anstelle der Miete/Pacht sein oder umgekehrt, ebenso wie ein Vertrag mit abweichenden Bedingungen vom Angebot oder der Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Auskunft über das Zustandekommen und den Inhalt des Vertrages bezüglich des nachgewiesenen oder vermittelten Objektes zu geben.

Die Auflösung, Nichterfüllung und Rückabwicklung des vermittelten Vertrages beeinträchtigen nicht den Provisionsanspruch des Maklers. Der Auftraggeber (Käufer) bleibt auch dann zur Zahlung der mit Abschluss des Vertrages entstandenen Provision verpflichtet, wenn ein gesetzliches Vorkaufsrecht seitens des Landes, der Gemeinde oder Kommune ausgeübt wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, sicherzustellen, dass in jedem notariellen (Kauf-) Vertrag, den der Makler vermittelt hat, eine Maklerklausel enthalten ist. Diese besagt, dass der Auftraggeber dem Makler die Maklergebühr schuldet, die auch bei Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts zu zahlen ist. Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung des Vertrages ist der Vertragspartner, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz in Höhe der zuvor genannten Provision verpflichtet.

Der Auftraggeber (Käufer) verpflichtet sich, den Makler rechtzeitig vor der geplanten Beurkundung eines notariellen (Kauf-) Vertrages über den Notariatstermin zu informieren. Es obliegt dem Auftraggeber, den Makler stets über den genauen Ort und Zeitpunkt der geplanten Beurkundung zu informieren. Dies gewährleistet, dass der Makler an der Kaufvertragsbeurkundung teilnehmen und dafür sorgen kann, dass die Maklerklausel in den Vertrag aufgenommen wird. Der Auftraggeber erkennt an, dass die rechtzeitige Benachrichtigung des Maklers über den Beurkundungstermin eine wesentliche Verpflichtung des Vertrages ist. Bei Verstoß gegen diese Benachrichtigungspflicht ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Provision zu leisten. Im Falle eines Vertragsabschlusses bereiten wir im Interesse aller Parteien die weiteren Schritte vor und haben das Recht auf Anwesenheit bei Notar-, Mietvertrags- oder anderen Vertragsterminen. Sollte ein Vertragsabschluss ohne unsere Beteiligung erfolgen, sind wir von jeder Vertragspartei sofort, ohne Aufforderung, über die Vertragskonditionen zu informieren

Sofern das Fernabsatzgesetz auch für Maklerverträge Anwendung findet, besteht die Möglichkeit, die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Einhaltung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Sofern Sie den gemeinsam vereinbarten Besichtigungstermin nicht einhalten können, bitten wir höflichst um eine Absage oder die Neuvereinbarung mindestens 6 Stunden im Voraus. Andernfalls behalten wir uns vor, bei unnötiger Anfahrt zum Objekt dem Interessenten eine Pauschale von 50 € inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Eine Wartezeit von 30 Minuten sollte beidseitig akzeptiert werden, unter Berücksichtigung der Verkehrssituation. Es wäre jedoch hilfreich, wenn Sie uns über eine eventuelle Verspätung frühzeitig telefonisch informieren könnten.

Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen einschließlich der Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Vereinbarter Gerichtsstand ist ausschließlich Bochum.

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